ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN PLANET SWITZERLAND GMBH
1. Vertragsabschluss
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen
Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden
und Planet Switzerland GmbH (nachfolgend Planet Switzerland genannt) als
Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten
beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.
1.2. Auf
folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Planet Switzerland
vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» (insbesondere z.B. spezielle
Flugscheine, -tarife) gelten die Allgemeinen Vertrags- und
Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden
Ihnen durch Planet Switzerland Reisearrangements oder Einzelleistungen
anderer Reise- veranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt,
so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen
Fällen ist Planet Switzerland nicht Vertragspartei, und Sie können sich
daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen berufen.
1.3. Der Vertrag zwischen Ihnen und
Planet Switzerland kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer
schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von
diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
(mitsamt diesen Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und
Planet Switzerland wirksam.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.
Preise: Die Preise für die Reisearrangements entnehmen Sie der Internetseite planetsport.ch. Die Preise für Reisearrangements
verstehen sich pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft in der
gewählten Zimmerkategorie. Preisänderungen siehe Ziffer 4. Die Preise
beinhalten bereits die erforderlichen Abgaben für die Mehrwertssteuer.
2.2
Eine Anzahlung von 20% des Gesamtarrangementpreis ist spätestens 30
Tage nach Buchungsdatum bzw. Bestätigungs-/Rechungsdatum zu leisten.
2.3. Die Restzahlung für das Reisearrangement hat bis spätestens 20 Tage vor Abreise bei Planet Switzerland einzutreffen.
2.4
Bei nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen behalten wir uns vor, die
Reiseleistung zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 3.3
geltend zu machen.
2.5. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Buchung zu
bezahlen.
2.6. Kostenanteile für Beratung und Reservation:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Planet Switzerland neben den im Prospekt erwähnten Preisen zu-
sätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation und den Reisegarantiefonds erheben kann.
2.7. Die Reiseunterlagen werden frühestens nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt.
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
3.1.
Allgemeines: Wenn Sie die Reise absagen (stornieren) oder eine
Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies
Planet Switzerland durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Die
bereits erhaltenen Reisedokumente sind Planet Switzerland gleichzeitig
zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation,
Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Gruppe CHF 100.- als
Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3). Diese
Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende
Annullationskosten-
versicherung übernommen.
3.3.
Annullationskosten: Sagen Sie die Reise weniger als 30 vor Reisebeginn
ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen
lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (siehe Ziffer
3.2.) folgende Annullationskosten erhoben:
Arrangements ohne Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
nach Bestätigung 20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise: 40% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise: 80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise: 100%. des Rechnungsbetrages
Arrangements mit Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
Flug 100% Annullationskosten
Hotel
nach Bestätigung: 20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise: 60% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise: 80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise: 100%. des Rechnungsbetrages
Als
Annullationsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei
Planet Switzerland. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste
Arbeitstag mass-
gebend.
3.4. Annullationskostenversicherung:
Die
Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer
Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche
abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils
geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Versicherungspolice
abgeschlossen haben, raten wir Ihnen, bei Planet Switzerland eine solche
abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss weiterer
Versicherungen wie: Assistance, Reiseversicherungs-Pass, Reisegepäck,
Heilungskosten, Unfall-Kapital. Grundsätzlich liegt die Verantwortung
des Abschlusses beim Reisenden.
3.5. Vorzeitige Rückkehr: Wenn
Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht
bezogenen Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese Leistungen auch
Planet Switzerland gegenüber nicht in Rechnung gestellt oder
rückvergütet werden. Ein Rechts- anspruch auf Rückvergütungen besteht
jedoch nicht. Planet Switzerland ist berechtigt eine angemessene
Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 80.- pro Person zu erheben.
3.6.
Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, dürfen Sie
einen Ersatzreisenden benennen. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in
der Regel bis 1 Tag vor
Reisebeginn zulässig (Tag des Reisebeginns
nicht mitgerechnet). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann
er nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (siehe
Ziffer 3.2. und 3.3.). Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den
bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den
besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es
dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vor-
schriften oder behördlichen Anordnungen entgegen-
stehen.
Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl.
keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den
untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
3.7 Annullationen im Zusammenhang mit Einreisebeschränkungen/-auflagen
aufgrund COVID-19
a) Leistungen von Drittanbietern, über uns
gebuchte/vermittelte Flugleistungen, unterliegen den Bestimmungen des Anbieters
bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft.
b) Bei einer Quarantäne an der Zieldestination
übernimmt Planet Switzerland GmbH keine Mehrkosten für z.B. zusätzliche
Hotelübernachtungen, Umbuchung des Fluges, etc.. Auch Ansprüche aus verhängten
Quarantänenmassnahmen nach Rückkehr ins Heimatland werden vom Reiseveranstalter
abgelehnt.
c) Bearbeitungsgebühren sind nicht
rückerstattbar.
4. Preisänderungen
4.1.
Änderungen vor Vertragsabschluss: Planet Switzerland behält sich
ausdrücklich das Recht vor, Preise vor
Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie
Planet Switzerland schriftlich vor Vertragsabschluss über diese
Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
In
Ausnahmefällen ist dies möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht
werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffzuschläge
b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren etc.)
c) Wechselkursänderungen, insbesondere dieser des Euros gegenüber des Schweizer Frankens
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen
sich die Kosten dieser Reiseleistung, so können sie an Sie
weitergegeben werden. Der Richtpreis erhöht sich entsprechend. Planet
Switzerland wird die Preiser- höhung vor Reisebeginn vornehmen. Sofern
die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer
4.4. genannten Rechte zu.
4.3. Planet Switzerland behält sich
auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart,
Fluggesellschaft, Fussballleistungen etc.) zu ändern, wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Planet
Switzerland bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen
anzubieten. Planet Switzerland orientiert Sie so rasch als möglich über
solche Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis.
4.4 Ihre
Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird: Führt
die Programmänderung oder die Änderungen einzelner vereinbarter
Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen
Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben
Sie folgende Rechte:
a) Sie können Vertragsänderung annehmen
b)
Sie können innerhalb 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom
Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet.
c) Sie können uns innerhalb 10
Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an
einer von uns gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind
bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger,
wird Ihnen die Differenz zurückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer
sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns
keine Mitteilung zu Ziffer b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der
Preiserhöhung, der Programm änderung oder der Änderung einzelner
vereinbarter Leistungen zu (die 10 Tage Frist sind eingehalten, wenn
Ihre Mitteilung am 10. Tag der Post übergeben wird).
5. Reiseabsage durch Planet Switzerland
5.1
Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: Planet Switzerland ist
berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder
Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt
Planet Switzerland Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück.
Weiter- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben
Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 und weitere
Schadenersatzforderungen.
5.2 Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen pro Team/Camp.
5.3
Höhere Gewalt, Streik: Wenn die Durchführung der Reise aus
unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, Ereignisse, Unruhen,
Streiks, behördliche Massnahmen oder Ähnliches, verunmöglicht oder
unverantwortbar werden sollte, kann Planet Switzerland die Reise
absagen. Planet Switzerland erstattet Ihnen Ihre Zahl-ungen zurück,
abzüglich der nicht mehr einbringlichen Zahlungen, die bereits an Dritte
geleistet wurden. Dieser Abzug darf die Hälfte des Reisepreises nicht
übersteigen.
5.4 Reiseabsage aus anderem Gründen: Planet
Switzerland ist berechtigt die Reise aus anderen Gründen abzusagen.
Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich
informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4..
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
6.1
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die
einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen Planet
Switzerland eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten
Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistung.
6.2 Wird ein
erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des
Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die
örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der
Rückreise behilflich sein. Planet Switzerland vergütet Ihnen den
Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits
erbrachten Dienstleistung. Weitergehende Schadenersatzforderungen
richten sich nach Ziffer 8.
7. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
7.1.
Beanstandung und Abhilfeverlangen: Entspricht die Reise nicht der
vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder dem
Leistungsträger unverzüglich diese Mängel oder Schaden zu beanstanden
und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
7.2. Die örtliche
Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise
angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine
Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht
genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und
die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem
Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die örtliche Vertretung oder der
Leistungsträger sind verpflichtet den Sachverhalt und Ihre Beanstandung
schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie
wider Erwarten weder die Reiseleitung, noch die örtliche Vertretung oder
den Leistungsträger erreichen, so
wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
7.3
Selbstabhilfe: Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe
geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt
sind Sie berechtigt, für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen
Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise
(Hotelkategorie, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von Planet
Switzerland ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und
eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.1.) verlangt (zur Höhe dieses
Schadenersatzes siehe Ziffer 8).
7.4 Wie Sie Ihre Forderung
gegenüber Planet Switzerland machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütung
oder Schadenersatzforderungen gegenüber Planet Switzerland geltend
machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der
Rückkehr schriftlich Planet Switzerland unterbreiten. Ihrer Beanstandung
sind die Bestätigung der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers
und allfällige Beweismittel beizulegen.
8. Haftung von Planet Switzerland
8.1.
Allgemeines: Planet Switzerland vergütet Ihnen den Wert vereinbarter,
aber nicht oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes,
soweit es der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht
möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu
erbringen (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 8.2.4.).
8.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
8.2.1.
Internationale Abkommen: Enthalten internationale Abkommen
Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder
nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Planet Switzerland auf diese
berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen.
Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere
im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, Eisenbahn usw.).
8.2.2.
Haftungsausschlüsse: Planet Switzerland haftet Ihnen gegenüber nicht,
wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b)
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten,
der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht
beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
Planet Switzerland, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz
gebetener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen
Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Planet Switzerland
ausgeschlossen.
8.2.3. Personenschäden: Für Personenschäden, Tod,
Körperverletzungen
und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht
gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Planet Switzerland,
sofern die Schäden durch Planet Switzerland oder seine
Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben
internationale Abkommen (siehe Ziffer 8.2.1.).
8.2.4.Sach- und
Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der
Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages
entstehen, ist die Haftung von Planet Switzerland auf maximal den
doppelten Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder
grobfahrlässig verursacht worden, vorbehalten bleiben tiefere
Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
8.2.5.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie
ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung
von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und
Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind
Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände
in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo
unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder
Missbrauch von abhanden gekommenen (Scheck- und Kreditkarten usw.)
haften wir nicht.
8.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.:
Auch
bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung
dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen
Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastungen der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen
auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen
dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu
berücksichtigen.
8.3. Veranstaltungen während der Reise:
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise
örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken
verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an
solchen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen wollen. Für Planet
Switzerland veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten
vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Planet
Switzerland ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich
nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn
diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet
wurden und die örtliche Vertretung
diese nur vermittelt hat.
9. Einreise-, Visa und Einreisebestimmungen
9.1. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie alleine
verantwortlich. Planet Switzerland bemüht sich jedoch, Sie über alles
Notwendige zu informieren, und ist gerne bereit, allfällig erforderliche
Visa für Sie auf Ihre Kosten zu besorgen.
9.2. Wenn
Reisedokumente ausgestellt/verlängert oder Visa eingeholt werden müssen,
sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht
erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb
die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.
9.3.
Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich
tragen. Planet Switzerland macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei
einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen
haben. Gleichfalls weisen wir Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen
Folgen verbotener Waren- und anderer Ein- und Ausfuhren hin.
10. Ombudsmann
Vor
jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Planet
Switzerland sollte der unabhängige Ombudsmann der Schweizerischen
Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von
Problemen zwischen Ihnen und Planet Switzerland eine faire und
ausgewogene Einigung an. Adresse des Ombudsmannes:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
11. Sicherstellung
Planet
Switzerland ist Mitglied im Garantiefond der Schweizer Reisebranche und
garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten
Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise
sichergestellt sind.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
12.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Planet Switzerland ist schweizerisches Recht anwendbar.
12.2. Für Klagen gegen Planet Switzerland wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.